Achtung: Corona Update

29. November 2021

Wichtige Information für Besucher und ambulante Patienten

DÜSSELDORF. 30. November 2021. Ab Mittwoch, 1. Dezember 2021, gelten folgende Regelungen in unserem Haus:

Jeder Besucher muss – unabhängig von seinem Impfstatus – einen Antigenschnelltest (max. 24 Std. alt) vorweisen können. 

Das Testergebnis muss von einem anerkannten Testzentrum bescheinigt werden. 

Mögliche Testzentren in der Nähe unseres Hauses finden Sie beispielsweise in der Martinstr. 4 oder in der Gladbacher Str. 39.

Bitte beachten sie: Nur in besonderen und dringlichen Ausnahmesituationen kann ein notwendiger Abstrich durch Mitarbeiter der Station durchgeführt werden.

Patienten, die zur Sprechstunde, IVOM oder Prämedikation einbestellt wurden sowie deren dringend erforderliche Begleitpersonen benötigen keinen aktuellen Testnachweis. Gleiches gilt für Notfall-Patienten. Bitte beachten Sie, dass Personen, die über keinen ausreichenden Impfschutz verfügen, eine FFP2-Maske tragen müssen.

Cafeteria
Die Cafeteria unseres Hauses ist für Geimpfte und Genesene geöffnet. Personen ohne Impfung haben die Möglichkeit, Speisen in der Cafeteria abzuholen.

Wir danken Ihnen allen für Ihr Verständnis und Ihr Mitwirken.

Herzlichst 

Ihre Betriebsleitung St. Martinus-Krankenhaus, Düsseldorf



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