Corona Update:

13. September 2021

Aktuelle Informationen und Hinweise für Besucher

Liebe Besucher*innen,

hier finden Sie alle aktuell gültigen Besucherregelungen auf einen Blick:

Grundsätzlich:
Patienten und Besucher sind gebeten, Besuchswünsche auf das Nötigste zu beschränken. Angesichts der erhöhten Inzidenz in Düsseldorf und Umgebung geht von jedem Besuch eine Gefährdung für den Patienten, aber auch für Mitarbeiter und Mitpatienten aus.

Ausnahmen von den nachfolgenden Regelungen:
Von den nachfolgenden Regelungen darf der behandelnde Arzt jederzeit eine Ausnahme machen. Diese Ausnahmen sind vor allem gerechtfertigt, wenn es sich um Schwerstkranke, Sterbende oder unter Betreuung stehende Patienten handelt.

Patienten mit Besuchsverbot:
Patienten mit einer Covid-19 Erkrankung haben Besuchsverbot (vom Gesundheitsamt angeordnete Quarantänemaßnahme). Das Besuchsverbot kann nur vom behandelnden Arzt aus dringlichen Gründen aufgehoben werden.

Vom Besuch ausgeschlossene Besucher:
Vom Besuch sind folgende Besucher ausgeschlossen:

  • Menschen mit Covid-19 Erkrankung in den letzten 14 Tagen
  • Menschen mit Kontakt zu Covid-19 Patienten, oder zu einem Verdachtsfall der nicht ausgeschlossen wurde in den letzten 14 Tagen.
  • Menschen mit Aufenthalt in einem Virusvariantengebiet oder Hochinzidenzgebiet gemäß RKI Festlegung in den letzten 14 Tagen.
  • Menschen mit Kontakt zu einer Person mit einer Erkältungskrankheit in den letzten 14 Tagen.
  • Menschen mit vorliegende Symptomen: Kopfschmerzen, Husten, Halsschmerzen, Fieber, Durchfall.

Erlaubte Besuche
Jeder Patient kann täglich von einer Person Besuch empfangen. Die Besuchsdauer soll 1 Stunde nicht überschreiten.
Der Besucher muss entweder

  • über ein Antigen-Schnelltestergebnis (oder PCR Test) verfügen, dass nicht älter als 24 Stunden ist,
  • vollständig geimpft sein,
  • eine gültige Genesungsbescheinigung des Gesundheitsamtes oder ein mindestens 28 Tage altes positives Covid-19 Befundergebnis vorlegen.

    Die mögliche Besuchszeit ist die Zeit von 10:00 Uhr – 20:00 Uhr. Bitte melden Sie sich nach Betreten der Station immer zuerst im Dienstzimmer der Station an.

Besuchsbeschränkung pro Patientenzimmer
Es sollte vermieden werden, dass gleichzeitig mehrere Patienten in einem Zimmer Besuch empfangen. Sollte bereits ein anderer Patient in dem Zimmer Besuch haben, sind die Besucher gebeten, sich miteinander abzustimmen, ob einer der Besuche in einem Gemeinschaftsraum erfolgen kann, oder wann der erste Besucher den Besuch beenden kann.

Durchführung von Antigenschnelltests
Im Krankenhaus erfolgen keine Antigenschnellteste für Besucher.

Mundschutztragepflicht
Für die Dauer des Aufenthalts im Krankenhaus ist der Besucher/die Begleitperson verpflichtet, einen chirurgischen Mund-Nasenschutz zu tragen. Begleitpersonen ohne Abstrichergebnis oder Impfschutz sind verpflichtet, eine FFP2 Maske ohne Ventil zu tragen.

Begleitpersonen
Patienten zur Aufnahme oder auf dem Weg zur ambulanten Behandlung sollen nach Möglichkeit diese Termine allein wahrnehmen. Begleitpersonen sind gebeten, außerhalb des Krankenhauses zu warten. Sollte eine Begleitung unumgänglich sein, benötigen die Begleitpersonen nach Möglichkeit ein Antigenschnelltestergebnis / eine Impfbescheinigung / eine Genesungsbescheinigung. Ausnahmen bestimmen die Mitarbeiter am Empfang. Begleitpersonen ohne Abstrichergebnis oder Impfnachweis müssen eine FP2 Maske tragen.

Cafeteria
Die Cafeteria ist für Besucher und Patienten geöffnet. In der Cafeteria ist auf die Abstandshaltung zu achten. Der Mundschutz darf nur am Tisch abgelegt werden. In der Cafeteria erfolgt eine Besucherregistrierung.

Beschränkung des Besucherzugangs in einer Ausbruchsituation
Kommt es zu einer (vermuteten) Ausbruchsituation im Krankenhaus, kann die Betriebsleitung die o. g. Regelungen für einige Zeit außer Kraft setzen, bis die Situation behoben ist.

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihre Mitarbeit!

Herzlichst
Ihre Betriebsleitung
St. Martinus-Krankenhaus, Düsseldorf
 



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