28. April 2021
Neue Besucherregeln ab Freitag, 30. April 2021
Liebe Besucherinnen und Besucher,
zum Schutz unserer Mitarbeiter und Patienten haben wir unsere Besucherregelungen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst:
Bitte beachten Sie, dass ab Freitag, 30. April 2021, Besucher einen negativen Corona-Schnelltest einer anerkannten Teststelle vorweisen müssen.
Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein.
Eine Übersicht der Testzentren in der Umgebung finden Sie hier:
https://www.rhein-erft-kreis.de/coronavirus-sarscov2/artikel/coronatestangebote-im-rheinerftkreis
https://www.rhein-erft-kreis.de/sites/default/files/schnelltestanbieter.pdf
Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr aktives Mitwirken.
Herzlichst
Ihre Betriebsleitung
Dreifaltigkeits-Krankenhaus, Wesseling