Bitte beachten Sie:

28. April 2021

Neue Besucherregeln ab Freitag, 30. April 2021

Liebe Besucherinnen und Besucher,

zum Schutz unserer Mitarbeiter und Patienten haben wir unsere Besucherregelungen an die aktuellen Gegebenheiten angepasst:

Bitte beachten Sie, dass ab Freitag, 30. April 2021, Besucher einen negativen Corona-Schnelltest einer anerkannten Teststelle vorweisen müssen.

Dieser darf nicht älter als 24 Stunden sein.

Eine Übersicht der Testzentren in der Umgebung finden Sie hier:

https://www.rhein-erft-kreis.de/coronavirus-sarscov2/artikel/coronatestangebote-im-rheinerftkreis

https://www.rhein-erft-kreis.de/sites/default/files/schnelltestanbieter.pdf

Wir danken Ihnen für Ihr Verständnis und Ihr aktives Mitwirken.

Herzlichst

Ihre Betriebsleitung

Dreifaltigkeits-Krankenhaus, Wesseling

 



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