Neue Besuchsregeln und „Daddy-In“-Angebot in der Geburtshilfe des Herz-Jesu-Krankenhauses

05. Juni 2020

Ab sofort gelten für Väter nach der Geburt ihrer Kinder neue, gelockerte Regelungen für Besuche auf der Neugeborenen- und Wöchnerinnenstation des Herz-Jesu-Krankenhauses Dernbach. Nachdem bereits seit einiger Zeit die Begleitung natürlicher Geburten durch den werdenden Vater wieder möglich ist, sind ab sofort auch Besuche nach der Entbindung gestattet. Dabei müssen die Hygienevorgaben des Krankenhauses strikt eingehalten werden.  

Besuchszeiten liegen täglich zwischen 8 und 18 Uhr für je eine Stunde. Frischgebackene Väter, die Mutter und Kind auf der Entbindungsstation besuchen wollen, müssen sich an der Pforte des Krankenhauses melden und ihre Kontaktdaten hinterlegen. Diese Daten werden selbstverständlich gemäß geltender Datenschutzrichtlinien vertraulich behandelt und lediglich im Falle einer Covid-19-Infektion genutzt, um mögliche Infektionsketten nachzuverfolgen.

Beim Betreten des Krankenhauses müssen Besucher außerdem ihre Hände desinfizieren und einen Mund-Nasen-Schutz anlegen. Dieser muss für die gesamte Dauer des Besuches im Krankenhaus getragen werden. Auch der Mindestabstand von 1,50 Meter zu anderen Patienten und Mitarbeitern des Krankenhauses muss eingehalten werden. Für Mütter unter der Geburt gilt derzeit keine Mundschutzpflicht.

Nach der Anmeldung an der Pforte begeben sich die Väter auf direktem Weg zur Entbindungsstation und melden sich dort im Stationszimmer an. Nach dem Besuch melden sie sich im Stationszimmer wieder ab, desinfizieren sich die Hände und verlassen auf direktem Wege das Krankenhaus.

Ab sofort können werdende Eltern auch das zeitweise ausgesetzte „Daddy-In“-Angebot des Dernbacher Krankenhauses wieder buchen. Für die Dauer des stationären Aufenthaltes der werdenden Mutter kann bei diesem Angebot der Vater mit aufgenommen werden. Aufgrund der aktuellen Situation sollten werdende Eltern aber beachten, dass in diesen Fällen die Väter das Krankenhaus nach der Aufnahme bis zur Entlassung von Mutter und Kind nicht mehr verlassen dürfen.



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